Grundsätzlich ist der bauliche Brandschutz gesetzlich vorgeschrieben. Doch wir sind der Meinung, dass diese Vorkehrungen mehr als nur eine Einhaltung von Baugesetzen ist. Nein, es sind bauliche Massnahmen, welche dazu beitragen, dass Menschen und Einrichtungen vor grösserem Schaden bewahrt werden können.
Hohlräume können mit der Ausflockungsmaschine (Zellofant M95) gefüllt werden und somit wird der Schall- und Brandschutz gewährleistet. Wir verwenden ausschliesslich die Zellulosedämmungen von isofloc (https://isofloc.ch/de/) und garantieren somit eine hochwertige technische Ausführung.
Wir sind für folgende Anwendungen im baulichen Brandschutz spezialisiert
Wir sind für folgende Anwendungen im baulichen Brandschutz spezialisiert
- Kabelbeschichtungen
- Brandschutzverkleidungen
- Abschottung von Wand- und Deckendurchbrüchen mit Mörtelschott
- Abschottung von Wand- und Deckendurchbrüchen mit Weichschott-Plattensystemen
- Brandschutzmanschetten bei Leitungsdurchführungen
- Elastische Brandschutzfugen
- Ausflockungen
Brandschutz-Abonnement
Im Jahr 2015 haben sich die Brandschutzvorschriften massiv verschärft. Nun haben die Hauseigentümer die Verantwortung für den Erhalt der Brandabschottungen.
Um Ihnen diese grosse Verantwortung abzunehmen, bieten wir sogenannte Brandschutz-Abonnements an. Dabei werden wir die Brandabschottungen bei Ihrer Liegenschaft jährlich kontrollieren und bei Bedarf wieder in Stand setzen.
Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte.